Am Grazer Umweltamt konnte ich nun klären, dass die Grazer Förderung von Reparaturmaßnahmen auch für elektrisch-betriebene bzw. batteriebetriebene Uhren gilt.
Damit haben alle Kunden mit Grazer Hauptwohnsitz anspruch auf eine Förderung lt. Bestimmungen von Reparaturen von folgenden Uhren:
- Quarz-Armbanduhren
- elektronische Wecker
- Funkuhren
- elektrische Küchenuhren
- ATO-Uhren
- Quarz-Wanduhren
- Quarz-Taschenuhren
- etc…
Gerne informiere ich Sie persönlich bezüglich der Formalitäten.
Alle Links finden Sie hier:
Die Richtlinien zur Förderung finden Sie hier.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Hier finden Sie den Eintrag meines Reparaturbetriebs im Österreichischen Reparaturführer.
Ein Batteriewechsel fällt hier aber natürlich nicht hinein…